Lfd. Finanzbuchhaltung
- Sortieren auf Aufarbeiten Ihrer Belege
- Aufarbeiten von alten Monaten oder Jahren
- Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, inkl. Debitoren und Kreditoren
- Erfassen im Outsourcing oder vor Ort in Ihrem Unternehmen
- Datenverarbeitung
- Vorlage von aussagekräftigen Auswertungen und Statistiken
Die Arbeiten erfolgen nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetztes (§ 6 Nr. 4).