Sie sind hier: Büro-Service / lfd. Finanzbuchhaltung

Lfd. Finanzbuchhaltung


  • Sortieren auf Aufarbeiten Ihrer Belege
  • Aufarbeiten von alten Monaten oder Jahren
  • Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, inkl. Debitoren und Kreditoren
  • Erfassen im Outsourcing oder vor Ort in Ihrem Unternehmen
  • Datenverarbeitung
  • Vorlage von aussagekräftigen Auswertungen und Statistiken

 

Die Arbeiten erfolgen nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetztes (§ 6  Nr.  4).